Alle Kraftfahrer, die ihren Lkw - Führerschein nach dem 10.09.2009 erworben haben und zukünftig im gewerblichen Güterkraftverkehr tätig werden wollen, haben sich einer Grundqualifikation nach dem BKrFQ - Gesetz zu unterziehen. In der Praxis durchgesetzt hat sich die sogenannte "Beschleunigte Grundqualifikation".

In diesem 140 - Stundenkurs werden Sie als Teilnehmer durch speziell geschulte und langjährig erfahrene Dozenten auf die IHK - Prüfung vorbereitet. Mit der Schlüsselzahl 95 in Ihrem Führerschein wird die Grundqualifizierung dokumentiert. Inhaber mit dem Führerscheinklassenvorbesitz C1 sind grundqualifiziert und müssen sich keiner Qualifizierung unterziehen.
Teilnahme - Voraussetzungen | Besitz der Führerscheinklasse, C/CE erworben nach dem 10.09.2009 |
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Maßnahme - Nummer | 955/0821/09 |
Maßnahme - Dauer | 1 Monat (Vollzeit) |
Kursbeginn/-ende | 16.04.2012 - 24.05.2012 |
Max. Teilnehmeranzahl | 15 Teilnehmer |
Abschlüsse/Zertifikate | IHK - Abschluss |