Beschleunigte Grundqualifikation

Alle Kraftfahrer, die ihren Lkw - Führerschein nach dem 10.09.2009 erworben haben und zukünftig im gewerblichen Güterkraftverkehr tätig werden wollen, haben sich einer Grundqualifikation nach dem BKrFQ - Gesetz zu unterziehen. In der Praxis durchgesetzt hat sich die sogenannte "Beschleunigte Grundqualifikation".

In diesem 140 - Stundenkurs werden Sie als Teilnehmer durch speziell geschulte und langjährig erfahrene Dozenten auf die IHK - Prüfung vorbereitet. Mit der Schlüsselzahl 95 in Ihrem Führerschein wird die Grundqualifizierung dokumentiert. Inhaber mit dem Führerscheinklassenvorbesitz C1 sind grundqualifiziert und müssen sich keiner Qualifizierung unterziehen.

Details auf einen Blick

Teilnahme - Voraussetzungen

Besitz der Führerscheinklasse, C/CE erworben nach dem 10.09.2009

Maßnahme - Nummer

955/0821/09

Maßnahme - Dauer

1 Monat (Vollzeit)

Kursbeginn/-ende

16.04.2012 - 24.05.2012

Max. Teilnehmeranzahl

15 Teilnehmer

Abschlüsse/Zertifikate

IHK - Abschluss