Fahrlehrer Klasse BE

Der Beruf des/der Fahrlehrers(in) ist in unserer heutigen mobilen Zeit hoch angesehen und sehr verantwortungsvoll.

Menschen aller Altersklassen wenden sich vertrauensvoll an Fahrschulen, um eine Ausbildung zum Erwerb der Fahrerlaubnis zu durchlaufen. Dabei vertrauen sie auf den/die Fahrlehrer(in) als kompetente Fachkraft, qualifizierte(r) Pädagoge(in) und verständnisvollen(r) Begleiter(in).

Die Grundlagen zum Erwerb der Fahrlehrerlaubnis werden in einer fünf - monatigen Ausbildung bei uns absolviert. Nach Beendigung der Ausbildung durchlaufen die Teilnehmer nach bestandener Fachkundeprüfung weitere viereinhalb Monate in einer Ausbildungsfahrschule und schließen die Ausbildung mit bestandenen Lehrproben ab. Begleitend zum Kurs können die für die Antragstellung fehlenden Führerscheinklassen A und CE bei uns absolviert werden.

Details auf einen Blick

Teilnahme - Voraussetzungen

Mindestalter 22 Jahre; Hauptschulabschluss; abgeschlossene Berufsausbildung; Fahrerlaubnis der Klassen B / A und CE; mind. 3-jährige Fahrpraxis mit Fahrzeugen der Klasse B

Maßnahme - Nummer

955/0008/10

Maßnahme - Dauer

(Durch das Fahrlehrergesetz geregelt) 5 Monate in den Ausbildungsstätten; viereinhalb Monate in der Ausbildungsfahrschule; Zeit für Prüfung durch das LABO; Gesamtausbildungszeit ca. 12 Monate

Kursbeginn/-ende

19.03.2012 - 24.08.2012

Max. Teilnehmeranzahl

15 Teilnehmer

Abschlüsse/Zertifikate

Erwerb der Fahrlehrerlaubnis B / BE