Wir bilden Dich aus, und das mit über 35-jähriger Berufserfahrung. Wenn Ihr Spaß und Freude habt, Menschen auf ihrem Weg zur Mobilität zu begleiten, ist das genau der richtige Berufseinstieg.
Auf dem spannenden Weg zur Fahrlehrer*in durchläufst Du eine zweigeteilte Ausbildung. Die Ausbildungszeit beträgt 12 - 14 Monaten. Der erste Teil dauert 8 Monate und wird als Präsenzunterricht in unserer Fahrlehrerausbildungsstätte von erfahrenen und coolen Dozenten durchgeführt. Hier erwirbst Du an modernen Medien in den Fächern Pädagogik, Recht und Technik das Grundlagenwissen für eine spätere Tätigkeit als Fahrlehrer*in.
Im zweiten Teil arbeitest Du ca. vier Monate in einer Ausbildungsfahrschule Deiner Wahl, mit einem erfahrenen Ausbilder vor Ort. Hier lernst Du Schritt für Schritt den Unterricht in Theorie und Praxis für Deine Fahrschüler zu gestalten.
berufliche Perspektiven: - flexible Arbeitszeiten
- sehr gute Verdienstmöglichkeiten
- persönliche Entwicklung durch Weiterbildungsmöglichkeiten
- angenehme Arbeitsatmosphäre auch im Alter
In Stadt und Land fehlen motivierte Fahrlehrer/innen, die gerne mit Menschen arbeiten und an deren Erfolg die Fahrerlaubnis zu erwerben engagiert mitwirken. Durch einen guten Kontakt zu zahlreichen Fahrschulen, können wir Dir nach erfolgreichem Abschluss den übergangslosen Start ins Berufsleben zu 100% garantieren.
Der Erwerb der Fahrlehrerlaubnis ist förderfähig und kann über die Jobcenter, aber auch über den BFD der Bundeswehr, durch eine Kostenübernahme (Bildungsgutschein) gefördert werden. Gerne erstellen wir auch ein unverbindliches Kosten-Angebot.
Wir laden Euch gerne zu einem kostenlosen Gespräch ein, um den Werdegang und Perspektiven für einen dynamischen Arbeitsplatz zu besprechen.
Eure Ansprechpartner sind: Annett Westerbarkey, Falko Peters und Peter Görner
Fahrlehrer*in mit Abschluss Fahrlehrerlaubnis BE | |
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Zielgruppe: | Teilnehmer*in, die in dem Beruf Fahrlehrer*in Ihre berufliche Zukunft sehen. Freude beim Arbeiten mit Menschen haben, aufgeschlossen und kommunikativ sind. |
Voraussetzung: | Alter 21, abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossenes Abitur Deutsches Sprachverständnis und Ausdrucksvermögen Wohnsitz in Deutschland Mindestens seit drei Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B Charakterliche Eignung (Punkteauszug Flensburg) Fehlende Fahrerlaubnis BE kann über das Module 4 aus derselben Maßnahmenummer (siehe in Spalte Maßnahme-Nummer) erworben werden |
Förderung: | Bildungsgutschein Job-Center oder Agentur für Arbeit |
Maßnahme-Nummer: | 955/11/2023 Modul 1 Fahrlehrer BE 955/11/2023 Modul 5 Fahrerlaubnisklasse BE |
Maßnahme-Inhalte: | Fachkunde Unterricht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Theorie (8 Monate in der Fahrlehrerausbildungsstätte) und Praxis (4 Monate Lehrpraxis in der Ausbildungsfahrschule) sowie aller Prüfungen zum Erwerb der jeweiligen Fahrlehrerlaubnis |
Maßnahme-Dauer: | (Durch das Fahrlehrergesetz geregelt) ca. neun Monate in der Fahrlehrerausbildungsstätte; vier Monate Lehrpraxis in der Ausbildungsfahrschule; Zeit für Prüfung durch das LABO; Gesamtausbildungszeit / Regelverweildauer: ca. 17 Monate |
Kursbeginn/-ende: | 19.02.2024 - 10.06.2025
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Abschlüsse/Zertifikate: | Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE |
Ansprechpartner: | Frau Westerbarkey, Herr Peters und Herr Görner |
Fahrlehrer*in mit Abschluss Fahrlehrerlaubnis A | |
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Zielgruppe: | Fahrlehrer*in, die Interesse haben, sich weiter zu qualifizieren und den Abschluss zum Motorrad-Fahrlehrer*in zu erwerben. |
Voraussetzung: | Alter 21 Vorbesitz der Fahrlehrerlaubnis BE Zweijähriger Besitz der Fahrerlaubnis- Klasse A2 Charakterliche Eignung (Punkteauszug Flensburg) Wohnsitz in Deutschland |
Förderung: | Bildungsgutschein Job-Center oder Agentur für Arbeit |
Maßnahme-Nummer: | 955/11/2023 Modul 2 Fahrlehrer Klasse A |
Maßnahme-Inhalte: | Fachkunde Unterricht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Theorie und Praxis. |
Maßnahme-Dauer: | (Durch das Fahrlehrergesetz geregelt) 1 Monat |
Kursbeginn/-ende: | 18.03.2024 - 19.04.2024 theoretische Ausbildung Fachkundeprüfung schriftlich und praktische Abschlussprüfung |
Abschlüsse/Zertifikate: | Fahrlehrerlaubnis der Klasse A |
Praktikum: | möglich im Rahmen der Einarbeitung |
Ansprechpartner: | Frau Westerbarkey, Herr Peters und Herr Görner |
Fahrlehrer*in mit Abschluss Fahrlehrerlaubnis CE incl. Ausgleich fehlender Fahrpraxis | |
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Zielgruppe: | Fahrlehrer*in, die neben der Klassischen Pkw oder Motorradausbildung Interesse haben, als LKW-Fahrlehrer*in tätig zu werden. |
Voraussetzung: | Alter 21 Deutsches Sprachverständnis und Ausdrucksvermögen Wohnsitz in Deutschland Fahrlehrerlaubnis BE Zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis-Klasse CE, oder den Nachweis von Fahrpraxis LKW innerhalb der letzten 6 Monate im Rahmen einer Hauptberuflichen Tätigkeit bzw. alternativ entsprechend FahrlG. einen Aufbaukurs (60 Lkw-Fahrstunden) bei uns innerhalb der Maßnahme. |
Förderung: | Bildungsgutschein Job-Center oder Agentur für Arbeit |
Maßnahme-Nummer: | 955/11/2023 Modul 4 (Basis) und 9 (Spezifisch)Fahrlehrer Klasse C/CE mit Fahrpraxis |
Maßnahme-Inhalte: | Fachkunde Unterricht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Theorie und Praxis zum Erwerb der jeweiligen Fahrlehrerlaubnis |
Maßnahme-Dauer: | Bei Vorbesitz Fahrlehrerlaubnis BE = ca. 2,5 Monate Bei Vorbesitz Fahrlehrerlaubnis DE = ca. 1,5 Monat |
Kursbeginn/-ende: | 22.04.2024 - 21.06.2024 theoretische Ausbildung Fachkunde-Prüfung schriftlich und mündlich Praktische Abschlussprüfung |
Abschlüsse/Zertifikate: | Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE |
Praktikum: | möglich im Rahmen der Einarbeitung |
Ansprechpartner: | Frau Westerbarkey, Herr Peters und Herr Görner |
Veranstaltung | Dauer | Kursbeginn/Ende |
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Fahrlehrerausbildung für Kl. BE, Maßnahme-Nummer: 955/11/2023 Modul 1 | 16 Monate | 19.02.24 - 10.06.25 |
Fahrlehrerausbildung für Kl. A Maßnahme-Nummer: 955/11/2023 Modul 2 | 1 Monat | 18.03. - 19.04.24 |
Fahrlehrerausbildung für Kl. CE Maßnahme-Nummer 955/11/2023 Modul 4 und 9 | 2 Monate | 22.04. - 21.06.24 |
Fahrlehrerausbildung für Kl. DE (Vorbesitz Grundkurs CE oder DE) Maßnahme-Nummer 955/11/2023 Modul 10 | 1 Monat | 24.06. - 24.07.24 |
Allgemeine Pflichtfortbildung § 53 (1) für Fahrlehrer eintägig | 1 Tag | 28.11.24 |
Allgemeine Pflichtfortbildung § 53 (1) für Fahrlehrer dreitägig (alle 4 Jahre) | 3 Tage | 28.11. - 30.11.24 |
1-tägige Pflichtfortbildung § 53 (2) Nr. 1 für Seminarleiter ASF (alle 2 Jahre) | 1 Tag | 15.11.24 |
1-tägige Pflichtfortbildung § 53 (2) Nr. 2 für Seminarleiter FES (alle 2 Jahre) | 1 Tag | 16.11.24 |
Betriebswirtschaftliches Seminar § 18 (1) Nr. 5 | 10 Tage | 07.10. - 18.10.24 |
Einweisung Ausbildungsfahrlehrer § 16 (2) | 5 Tage | 11.12. - 15.12.23 |
Ausbildungsfahrlehrer - Fortbildung § 53 (3) eintägig (alle 4 Jahre) | 1 Tag | 01.12.23
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Einweisung Seminarleiter ASF (4 Tage Grund und 4 Tage programmspezifisch) | 4 Tage 4 Tage | 28.10. - 31.10.24 04.11. - 07.11.24 |
Einweisung Seminarleiter Verkehrspädagogisches Fahreignungsseminar FES (4 Tage Grund und 4 Tage programmspezifisch) | 4 Tage 4 Tage | 28.10. - 31.10.24 11.11. - 14.11.24 |
Weiterbildung BKF-Dozenten §7 Abs. 1 BKrFQV (alle 4 Jahre) | 3 Tage | 21.11. - 23.11.24 |
1. Reflexion Fahrlehrer BE (nach dem 2. Monat Praktikum) | 2 Tage | 15.01. - 16.01.24 |
2. Reflexion Fahrlehrer BE (nach dem 4. Monat Praktikum) | 5 Tage | 15.01. - 19.01.24 |
Pastor-Niemöller-Platz 12
13156 Berlin
(030) 475 966 10
Mo-Do 8:00 - 18:30 Uhr
Fr geschlossen
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